Welche KI setzen wir eigentlich ein, und welche Pflichten folgen daraus?
Der Lösungsweg
Die kurze Antwort: Alle KI-Anwendungen im Unternehmen werden erfasst, auch die in gekaufter Software, und nach Rolle und Risiko im Sinne der KI-Verordnung eingeordnet. Daraus ergibt sich, was zu tun und zu dokumentieren ist.
Fragt ein Kunde, ein Prüfer oder die eigene Geschäftsführung, wo im Unternehmen KI im Einsatz ist, kann das selten jemand vollständig beantworten. Das liegt weniger an Nachlässigkeit als daran, dass Softwareanbieter KI-Funktionen in bestehende Produkte eingebaut haben, ohne dass jemand im Haus sie bewusst eingeführt hat. Ein Verzeichnis schließt diese Lücke und macht aus einer unbequemen Frage eine Seite, die man vorlegen kann.
Die Pflichten der KI-Verordnung hängen an Rolle und Zweck, nicht am Werkzeug. Wer ein System unter eigener Verantwortung nutzt, ist Betreiber; wer eines unter eigenem Namen anbietet, ist Anbieter. Verbotene Praktiken nach Art. 5 sind seit dem 02.02.2025 untersagt, Art. 4 verlangt Maßnahmen zur KI-Kompetenz, und seit dem 02.08.2026 gilt Art. 50 mit Transparenzpflichten, etwa für Systeme, die direkt mit Menschen sprechen. Die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, etwa im Personalbereich, gelten nach dem Digital Omnibus ab dem 02.12.2027. Bei den meisten Anwendungen folgt aus der Einordnung wenig, bei manchen viel.
Wir führen ein solches Verzeichnis im eigenen Betrieb, für die intern genutzten Systeme ebenso wie für die Lösungen, die wir für Kunden bauen. Es hält je System Zweck, Betroffene, Rolle, Risikobereich und offene Maßnahmen fest. Die Aussagen zur Rechtslage auf dieser Seite geben den genannten Stand wieder und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.
Woran Sie es merken
- Niemand kann sagen, wo im Unternehmen KI im Einsatz ist.
- Softwareanbieter haben KI-Funktionen eingebaut, ohne dass es jemand bemerkt hat.
- Kunden oder Prüfer fragen nach einer Übersicht.
So läuft es ab
- 1.Ausgangspunkt sind die Verträge und Lizenzen: Dort steht, welche Software im Haus ist.
- 2.Für jede Anwendung wird erfasst, wofür sie genutzt wird, wer betroffen ist und ob ein Mensch vor der Wirkung entscheidet.
- 3.Jede wird eingeordnet: ob das Unternehmen Betreiber oder Anbieter ist und welcher Risikobereich berührt wird.
- 4.Für jede Einordnung ist festgehalten, welche Pflichten gelten und was zu tun ist.
- 5.Das Verzeichnis wird bei jedem neuen Werkzeug und mindestens einmal im Jahr fortgeschrieben.
Sie erkennen Ihre Lage wieder? Dann sprechen wir darüber, wie dieser Weg bei Ihnen aussähe.
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Worauf dieser Lösungsweg einzahlt
- IImpuls & Leadershipgering
- MMenschen & Kulturgering
- PProzesse & Operationsgering
- AAusrichtung & Strategiemittel
- CCompliance & Governancestark
- TTechnologie & Datenmittel
Einschätzung von HanseImpact. Die Fläche beschreibt den Lösungsweg, nicht Ihr Unternehmen. Wie weit Ihre eigenen Bereiche auseinanderliegen, zeigt das KI Impact Audit.
Was es voraussetzt
Daten und Zugänge
Eine Liste der eingesetzten Software mit Verträgen und eine Übersicht der Abteilungen, die sie nutzen.
Im Unternehmen
Eine verantwortliche Person für das Verzeichnis und eine Regel, dass neue Werkzeuge vor dem Einsatz dort eingetragen werden.
Ihre Umgebung
Dieser Weg hängt nicht an bestimmten Systemen. Er funktioniert mit Microsoft 365, Google Workspace oder eigenen Servern gleichermaßen.
Wann dieser Weg nicht passt
Wer bereits ein gepflegtes Verzeichnis der Software oder der Datenverarbeitungen führt, ergänzt dieses besser um die Fragen zur KI, statt ein zweites anzulegen. Und für ein Unternehmen, in dem tatsächlich keine Software mit KI-Funktionen läuft, lohnt der Aufwand nicht.
Aus der Praxis
Woran es typischerweise hakt
Die meisten KI-Anwendungen stecken in Software, die längst gekauft ist. Die Bestandsaufnahme fängt deshalb bei den Verträgen an, nicht bei der IT.
Ein Verzeichnis, das einmal erstellt und nie gepflegt wird, ist nach einem Jahr wertlos.
Zum Weiterlesen
Wie wir dabei unterstützen
Unsere Bausteine → KI Impact Audit, KI-Analyse und KI-Umsetzung im Überblick.
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Aktualisiert am 17. Oktober 2026 · Rechtsstand 17. Oktober 2026: Art. 3, 4, 5, 50 und Anhang III VO (EU) 2024/1689 in der Fassung der VO (EU) 2026/1744. Keine Rechtsberatung.
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